Das Pflegestärkungsgesetz ermöglicht allen pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Pflegegästen zusätzliche Betreuungsangebote.

Die Aufgabe der Betreuungskräfte ist es, die betreffenden Heimbewohner*innen zu Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten. Sie stehen den Pflegeheimbewohnern*innen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung, nehmen ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste und vermitteln Sicherheit und Orientierung.

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  • unsere ehemaligen Auszubildenden
  • alle, die bereits an einer unserer Weiterbildungen und Qualifizierungen teilgenommen haben*

*Angebot ist nicht kombinierbar mit Bildungsscheck, -gutschein bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Gilt nicht für ehemalige Teilnehmende von Fortbildungen oder von Inhouse-Schulungen.

Auf einen Blick

  • Nächster Termin: 01.03.2022 – 25.05.2022
  • Umfang: 228 Unterrichtseinheiten, 80 Stunden Praktikum
  • Kosten: 1.250 Euro**
  • Qualifikation: Zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI

Aufgaben

  • Beschäftigung von alten Menschen mit Demenz
  • Schaffung von tagesstrukturierenden Angeboten und Alltagsaktivitäten
  • Entwicklung von Betreuungskonzepten

Anforderungen

  • Teilnahmevoraussetzung ist ein fünftägiges Orientierungspraktikum im Betreuungsbereich einer in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung
  • positive Haltung gegenüber alten Menschen
  • Einfühlungsvermögen und kommunikative Fähigkeiten
  • Bereitschaft, sich intensiv mit dem Thema Demenz zu beschäftigen
  • ausreichende Deutschkenntnisse

Inhalte

  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen (Ursachen, Formen, medikamentöse Therapie)
  • physische und psychische Erkrankungen im Alter
  • Rechtliche Grundlagen und Grundlagen der Kommunikation
  • Grundkenntnisse der Pflege und der Hygiene in Altenhilfeeinrichtungen
  • Erste-Hilfe-Kurs

Weitere Informationen

Flyer zur Weiterbildung

Sekretariat Weiterbildung:
weiterbildung@bv-pg.de oder
0228-965454-11

Finanzierung

Unsere Fort- und Weiterbildungen sowie Qualifizierungen sind i.d.R. förderfähig durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter. Informieren Sie sich hier.

Besonderheiten

**Die nach AZAV zugelassenen Kosten können von den Lehrgangskosten abweichen.

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