[image-carousel category=”weiterbildung-berater”]

Die meisten Menschen wünschen sich dort zu sterben, wo sie leben. Ein Krankenhausaufenthalt war jedoch bisher oft nicht vermeidbar.

Zugelassene Pflegeeinrichtungen i.S.v. § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung können nur durch die Einführung des § 132g SGB V Menschen in der letzten Lebensphase eine entsprechende Versorgung anbieten und abrechnen.

Im Rahmen dieses Planes erhalten die betroffenen Menschen eine individuelle Versorgung durch qualifizierte Mitarbeiter/innen. Die persönlichen Vorstellungen des Patienten über medizinisch-pflegerische Abläufe und medizinische Interventionen am Lebensende finden Berücksichtigung. Mögliche Notsituationen werden besprochen und geeignete Maßnahmen zur psychosozialen und palliativen Versorgung dargestellt.

Die Weiterbildung gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Teile. Im ersten Teil werden theoretische Inhalte vermittelt und es folgt der erste praktische Teil mit zwei Beratungsprozessen. Der zweite praktische Teil beinhaltet die alleinverantwortliche Durchführung und Dokumentation von sieben Beratungsprozessen innerhalb eines Jahres.

Die Qualifizierung entspricht den Vorgaben der Vereinbarung nach § 132g SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und verschiedenen Organisationen der Wohlfahrtspflege und anderen Verbänden.

Neu! 10 % Treue-Rabatt für …

  • unsere ehemaligen Auszubildenden
  • alle, die bereits an einer unserer Weiterbildungen und Qualifizierungen teilgenommen haben*

*Angebot ist nicht kombinierbar mit Bildungsscheck, -gutschein bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Gilt nicht für ehemalige Teilnehmende von Fortbildungen oder von Inhouse-Schulungen.

Auf einen Blick

  • nächster Starttermin: 30.05.2022
  • Teil 1: 48 Unterrichtseinheiten online und 2 begleitete Beratungsprozesse
    Teil 2: 8 Unterrichtseinheiten online und 7 eigenverantwortlich durchgeführte Beratungsprozesse
  • Unterrichtszeiten:  8:30 Uhr bis 15:45 Uhr inkl. Pausen
  • Kosten: 1.290 Euro**
  • Abschluss: 2 Zertifikate

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat. Die Berater*innen sind nun berechtigt, Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung gem. § 132g SGB V in den in § 1 Abs. 2 SGB V genannten Einrichtungen zu erbringen.

Nach erfolgreichem Abschluss des 2. Teils erhalten die Teilnehmenden ein weiteres Zertifikat, das den Landesverbänden der Krankenkasse vorzulegen ist. Beide Zertifikate sind für den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme notwendig.

Finanzierung

Unsere Fort- und Weiterbildungen sowie Qualifizierungen sind i.d.R. förderfähig durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter. Informieren Sie sich hier.

Ziel

Systematische Implementierung und Umsetzung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V in Ihrer Einrichtung

Zielgruppe

Menschen mit einer Grundqualifikation in Form:

  • einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Kinderkrankenpfleger*in, staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in, staatlich ankerkannte*r Heilpädagoge*in, staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder eine andere vergleichbare Berufsausbildung
  • eines Studienabschlusses im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Geistes-, Sozial- und Erziehungs-
    wissenschaften (insbesondere als Pädagoge*in, Heilpädagoge*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagoge*in, Psychologe*in, Theologe*in).
  • einer dreijährigen, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägigen Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre. Diese muss mindesten den Umfang einer halben Stelle umfasst haben, insbesondere in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst, einem ambulanten Hospizdienst/ambulanten Kinderhospizdienst (hauptamtliche Koordinatorenkraft), einem stationären Hospiz/stationären Kinderhospiz, einem SAPV-Team, einer Palliativstation oder in einem Palliativdienst im Krankenhaus oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche.
  • Ärzte*innen mit für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägiger dreijähriger Berufserfahrung in der gesundheitlichen Versorgung von schwerstkranken oder sterbenden Menschen im ambulanten oder stationären Bereich in den letzten acht Jahren.

Inhalte

Teil 1  der Weiterbildung

Theoretischer Unterricht (48 Unterrichtseinheiten)

  • Einführung und Definition „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“
  • Dokumentation und Vernetzung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Ethische Fallbesprechung
  • Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
  • Supervision

Praxis (12 Unterrichtseinheiten)

Bestehend aus zwei durchgeführten Beratungsprozessen der angehenden Berater*innen mit Begleitung und Reflexion durch erfahrene Begleiter. Vor- und Nachbereitung, sowie Dokumentation dieser Prozesse erfolgen durch die Berater*innen. Die Begleitung kann ggf. durch den Bonner Verein erfolgen.

Teil 2 der Weiterbildung

  • 8 Unterrichtseinheiten Supervision
  • Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen innerhalb eines Jahres, die von der/dem Teilnehmenden alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden. Dieser Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung und wird durch Präsenstage beim Bonner Verein begleitet.

Weitere Informationen

Flyer zur Weiterbildung

Sekretariat Weiterbildung:
weiterbildung@bv-pg.de oder
0228-965454-11

Besonderheiten

**Die nach AZAV zugelassenen Kosten können von den Lehrgangskosten abweichen.

Für die Teilnahme erhalten Sie 20 Fortbildungspunkte für die Identnummer 20120713


Zum Online-Anmeldeformular
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.