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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bildungswerk Bonner Verein

Träger des Bildungswerks Bonner Verein ist der Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V., Fraunhoferstraße 1, 53121 Bonn.
Der Bonner Verein für Pflege-und Gesundheitsberufe e.V.  ist anerkannter Träger nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzt (AWbG) NRW und nach dem  Weiterbildungsgesetz (WbG) NRW.

I. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des Bildungswerks Bonner Verein (nachfolgend Bildungswerk genannt), jedoch nicht gegenüber Teilnehmern, die dem Bildungswerk von Sozialleistungsträgern (ARGE, Jobcenter, Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge etc.) zugewiesen werden.
  2. Veranstaltungen, zu denen Dritte als alleinige Veranstalter in die Räumlichkeiten des Bonner Vereins einladen, sind nicht Veranstaltungen des Bildungswerkes. Das Bildungswerk tritt in solchen Fällen lediglich als Vermittler auf.
  3. Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.
  4. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen oder Kündigungen) bedürfen, sofern sich aus diesen AGB nicht etwas anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations-technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login auf der Homepage des Bildungswerks). Erklärungen des Bildungswerks genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

II. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Anmeldung (Vertragsangebot) soll, soweit in der Veröffentlichung nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt benannt ist, spätestens bis 10 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung erfolgen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Zugangs berücksichtigt.
  2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung verbindlich zustande, wenn  das BBV nicht innerhalb von 14 Tagen das  Vertragsangebot ablehnt. Eine Anmeldebestätigung wird nur bei mehrtägigen Maßnahmen verschickt.

III. Veranstaltungskosten und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die für die jeweilige Maßnahme einzeln ausgewiesenen Maßnahmenkosten. Darüber, welche Leistungen in den Kosten enthalten sind, informiert die jeweilige Maßnahmenbeschreibung. Nicht beanspruchte Leistungen werden nicht erstattet. Die Teilnahmekosten sind vor Beginn der Maßnahme zu überweisen.
    Bei verspäteter Zahlung wird eine Mahngebühr von bis zu 5,00 EUR erhoben.
  2. Für Exkursionen oder Bildungsreisen gelten ggf. besondere Bedingungen, die den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen bzw. bei dem BBV zu erfragen sind.
  3. Eine Verwaltungspauschale in Höhe von 100 € wird erhoben für die Wiederholung einer Facharbeit.
  4. Eine Verwaltungspauschale in Höhe von 70 € wird erhoben für das Nachholen von Maßnahmeninhalten bei Überschreiten der erlaubten Fehlzeiten.
  5. Eine Verwaltungspauschale in Höhe von 30 € wird erhoben für die Zweitschrift von Zertifikaten.

IV. Ermäßigungen und Fördermöglichkeiten

  1. Für die berufliche Weiterbildung gibt es europäische und staatliche Zuschüsse z. B. in Form von Bildungsschecks, Bildungsprämien und Bildungsgutscheinen. Diese Fördermöglichkeiten müssen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme vom Teilnehmer bei den zuständigen Stellen beantragt und mit der Anmeldung zur Weiterbildung eingereicht werden. Der Teilnehmenden erhalten daraufhin eine Ermäßigung der Teilnahme- und Prüfungsentgelte. Das BBV nimmt die Bildungsschecks, Bildungsprämien und Bildungsgutscheine gern an und stellt das ermäßigte Veranstaltungsentgelt in Rechnung.
  2. Bei bestimmten Veranstaltungen gewährt das BBV den Teilnehmenden Preisnachlässe. Diese sind in den Veranstaltungsbeschreibungen ausgewiesen.

V. Dienstbefreiung und Bildungsurlaub

Der Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. ist mit seinem Bildungswerk  nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt.
Er ist  zudem anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach
§ 10 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. November 1984, geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 752).
Die im Programm bzw. in den Veranstaltungsausschreibungen entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen können als Bildungsurlaub gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWBG) genutzt werden.

VI. Rücktritt des Teilnehmers

  1. Sofern im Programm keine andere Frist genannt ist, kann der Teilnehmer  den Vertrag bei mehrtägigen Veranstaltungen bis 14 Tage und bei Tagesveranstaltungen  bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich  kostenlos kündigen.
    Wenn die Kündigung nach der jeweiligen Frist beim Bildungswerk Bonner Verein  eingeht oder wenn der Teilnehmer zur Maßnahme nicht erscheint, ist das volle Entgelt zu zahlen.
  2. Der Teilnehmer wird von den unter Ziffer VI genannten Verpflichtungen frei, wenn eine von ihm benannte geeignete Ersatzperson an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Einzelheiten hierzu sind mit dem BBV abzustimmen.
  3. Bei Vorliegen wichtiger Gründe gewährt das Bildungswerk ein kostenloses Rücktrittsrecht. Wichtige Gründe sind:
    Sterbefall, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmers.
    Der Teilnehmer kann verpflichtet werden, die wichtigen Gründe seiner Absage zu belegen.  Der Nachweis über die Gründe, die zum Rücktritt geführt haben, ist unverzüglich schriftlich an das BBV zu schicken.
  4. Allen Teilnehmern, die mit Bildungsgutscheinen gefördert werden, wird ein kostenloses Rücktrittsrecht im Teilnehmervertrag eingeräumt bei Arbeitsaufnahme oder wenn keine Förderung nach SGB erfolgt.

VII. Absage von Veranstaltungen durch das BBV

Das BBV kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere

  • das Nichterreichen der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl
  • der ersatzlose Ausfall von Referenten.

Das Bildungswerk Bonner Verein  informiert unverzüglich, spätestens bis Veranstaltungsbeginn, die Teilnehmer. Bereits gezahlte Veranstaltungsbeiträge werden in voller Höhe erstattet. Schadensersatzansprüche sind, außer bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

VIII. Facharbeiten

Facharbeiten werden in der Regel von der Kursleitung begleitet. Verspätet abgegebene Facharbeiten können nur berücksichtigt werden, wenn nachweislich ein wichtiger Grund vorliegt.
Facharbeiten werden in der Regel von der Kursleitung begleitet. Verspätet abgegebene Facharbeiten können nur berücksichtigt werden, wenn nachweislich ein wichtiger Grund vorliegt.

IX. Datenschutz

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung, der innerbetrieblichen Statistik sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Arbeit des BBV verwendet werden dürfen.

X. Ausschluss von der Teilnahme

Das Bildungswerk kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen, soweit dieser die Durchführung der Veranstaltung gefährdet. Dies ist insbesondere der Fall wenn der Teilnehmer

a) mit der Zahlung des Veranstaltungsbeitrages in Verzug geraten ist;

b) die Veranstaltung oder den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind;

c) erheblich oder wiederholt gegen die Hausordnung verstößt.

Der Teilnehmer hat in Falle eines Ausschlusses nach Ziffer IX.1 den vollen Veranstaltungs-beitrag als Schadensersatz zu erbringen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bildungswerkes bleiben hiervon unberührt.

XI. Sonstiges

  1. Der Vertrag zwischen dem Bildungswerk und den Teilnehmern unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der vertraglichen Vereinbarung einschließlich der AGB ist Bonn.
  2. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Sollten Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Bei Unwirksamkeit von AGB-Bestimmungen gilt § 306 BGB.

XII. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2019

Bonn, den 31.12.2018

Informationen

Für weiterführende Informationen oder Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bereiches Fort- und Weiterbildung gerne zur Verfügung.

Fortbildungspunkte

Für die Teilnahme an unseren Fort- und Weiterbildungen erhalten Pflegefachkräfte bei Erfüllung der Voraussetzungen Fortbildungspunkte für die Registrierung® beruflich Pflegender. Identnummer 20120713.

Wir sind zertifiziert nach AZAV

Weitere Informationen:

Frau Marita Arns
arns@bv-pg.de